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   OVG Niedersachsen, 25.10.2023 - 14 OB 62/23   

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https://dejure.org/2023,29218
OVG Niedersachsen, 25.10.2023 - 14 OB 62/23 (https://dejure.org/2023,29218)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.10.2023 - 14 OB 62/23 (https://dejure.org/2023,29218)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. Oktober 2023 - 14 OB 62/23 (https://dejure.org/2023,29218)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    VwGO § 65
    Beiladung; Novel-Food-Verordung; Rechtsposition; Sortenschutz; Unterlassungserklärungen; Zur Beiladung eines konkurrierenden Unternehmens in einem lebensmittelrechtlichen Verfahren

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 65
    Beiladung; Novel-Food-Verordung; Rechtsposition; Sortenschutz; Unterlassungserklärungen; Zur Beiladung eines konkurrierenden Unternehmens in einem lebensmittelrechtlichen Verfahren

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2015 - 7 E 506/15

    Notwendigkeit der qualifizierten Betroffenheit eines Dritten für eine erneute

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.10.2023 - 14 OB 62/23
    Rechtliche Interessen werden in diesem Sinne durch die zu erwartende Entscheidung des Gerichts, d.h. durch den der Rechtskraft fähigen Entscheidungssatz (vgl. hierzu im Einzelnen Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 28. Aufl. 2022, § 65 Rn. 8; Hoppe, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl., § 65 Rn. 9; Bier/Steinbeiß-Winkelmann, in: Schoch/Schneider, VwGO, 44. EL März 2023, § 65 Rn. 14) berührt, wenn der Dritte in einer solchen Beziehung zu einem Hauptbeteiligten des Verfahrens oder zum Streitgegenstand steht, dass das Unterliegen eines der Hauptbeteiligten seine Rechtsposition verbessern oder verschlechtern könnte, wenn also eine in der Sache ergehende Entscheidung für den Dritten ohne Vornahme der Beiladung zwar keine Rechtswirkungen (vgl. § 121 Nr. 1 VwGO ) hätte, sich aber auf die Rechtsstellung des Dritten jedenfalls faktisch, beispielsweise wegen der (faktischen) Präjudizialität des Urteils auswirken würde (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 16.6.2015 - 7 E 506/15 -, juris Rn. 5; Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 28. Aufl. 2022, § 65 Rn. 9).

    Ist dieser Tatbestand erfüllt, trifft das Beschwerdegericht die Entscheidung über die Beschwerde gegen die Ablehnung nach eigenem Ermessen, ohne auf die Nachprüfung des Ermessens der Vorinstanz beschränkt zu sein (BayVGH, Beschl. v. 19.5.2022 - 23 C 22.156 -, juris Rn. 7 m.w.N.; OVG NRW, Beschl. v. 16.6.2015 - 7 E 506/15 -, juris Rn. 5).

  • BVerwG, 07.02.2011 - 6 C 11.10

    Beiladung; notwendige Beiladung; Rechtsnachfolge; Einzelrechtsnachfolge;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.10.2023 - 14 OB 62/23
    Es liegt kein Fall vor, in dem die Sachentscheidung nicht getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig unmittelbar und zwangsläufig in Rechte der Beschwerdeführer eingegriffen wird und diese gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 7.2.2011 - 6 C 11.10 -, juris Rn. 2; NdsOVG, Beschl. v. 12.3.2021 - 10 OB 28/21 -, juris Rn. 11).
  • OVG Niedersachsen, 12.03.2021 - 10 OB 28/21

    Direktwahl; Hauptverwaltungsbeamte; Wahlanfechtung; Wahleinspruch; Wahlprüfung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.10.2023 - 14 OB 62/23
    Es liegt kein Fall vor, in dem die Sachentscheidung nicht getroffen werden kann, ohne dass dadurch gleichzeitig unmittelbar und zwangsläufig in Rechte der Beschwerdeführer eingegriffen wird und diese gestaltet, bestätigt oder festgestellt, verändert oder aufgehoben werden (vgl. hierzu BVerwG, Beschl. v. 7.2.2011 - 6 C 11.10 -, juris Rn. 2; NdsOVG, Beschl. v. 12.3.2021 - 10 OB 28/21 -, juris Rn. 11).
  • OVG Niedersachsen, 18.12.2023 - 10 OB 125/23

    Anlage; anlagenbezogen; Klagerecht; Mehrfachklageverbot; Nebenbestimmung;

    Dafür reicht die Möglichkeit aus, dass der Inhalt der Entscheidung auf rechtliche Interessen des Beizuladenden einwirken kann ( BVerwG, Beschluss vom 4.3.2008 - 9 A 74.07 -, juris Rn. 2 m.w.N.), d. h. der Dritte zu einer der Parteien oder zu beiden oder zum Streitgegenstand so in Beziehung steht, dass sich je nach dem Ausgang des Rechtsstreits seine Rechtsposition verbessern oder verschlechtern kann ( BVerwG, Beschluss vom 9.3.2005 - 4 VR 1001.04 -, juris Rn. 2 m.w.N.; Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 25.10.2023 - 14 OB 62/23 -, juris Rn. 5, vom 18.10.2016 - 12 LC 54/15 -, juris Rn. 8, sowie vom 4.7.2016 - 4 KN 77/16 -, juris Rn. 5; Hessischer VGH, Beschluss vom 18.8.2022 - 9 A 2501/20 -, juris Rn. 14).

    Dieses trifft seine Entscheidung ebenfalls nach eigenem Ermessen, ohne auf die Nachprüfung des Ermessens der Vorinstanz beschränkt zu sein ( Niedersächsisches OVG, Beschlüsse vom 25.10.2023 - 14 OB 62/23 -, juris Rn. 5 m.w.N., und vom 19.2.2018 - 13 OB 22/18 -, juris Rn. 8; Bayerischer VGH, Beschluss vom 18.4.2023 - 23 C 23.541 -, juris Rn. 8; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3.11.2021 - 7 E 897/21 -, juris Rn. 6, offengelassen: Bayerischer VGH, Beschluss vom 24.8.2023 - 22 C 22.1856 -, juris Rn. 26).

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